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Protokolle und Entscheidungen
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Die Einladung zur geplanten GV erfolgte über E-Mail
Begrüßung
Abstimmung über Gründung, Statuten & Namen vom Verein
Wahl des Vorstands
Wahl der Funktionen
Wahl der Rechnungsprüfer
Abstimmung Mitgliedsbeitrag
Ort: Strauchergasse 13, A-8020 Graz
Datum: 12.08.2024, 16:00
Anwesende: Stefan Mussger, Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger, Bernd Hirschmann
Protokoll macht Peter Grassberger. Moderation macht Thomas Zeinzinger
Wir haben Statuten ausgearbeitet.
Der Verein bekommt den Namen “Energie-Gemeinschaft Austria kurz: EG Austria” und Zweck “Ziel ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die erneuerbar erzeugten Strom mit dem Verein und unter den Mitgliedern des Vereins zu teilen, um so einen positiven Beitrag zur Energiewende zu leisten und die Energieunabhängigkeit zu erhöhen.”.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Es stellen sich Stefan Mussger, Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger und Bernd Hirschmann zur Wahl für den Vorstand.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Alle nehmen die Wahl an.
Es stellen sich die Vorstände für folgende Funktionen zur Verfügung:
Obmann: Thomas Zeinzinger Obmannstellvertreter: Stefan Mussger Schriftführer / Kassierstellvertreter: Peter Grassberger Kassier / Schriftführerstellvertreter: Bernd Hirschmann
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Alle nehmen die Wahl an.
Es stellen sich DI (FH) Markus Kienzl und Rudolf Stefan Rauch zur Wahl als Rechnungsprüfer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
DI (FH) Markus Kienzl und Rudolf Stefan Rauch wurden elektronisch informiert und nehmen die Wahl an.
Wir schlagen vor einen Mitgliedsbeitrag von 0€ pro Jahr festzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ende der Generalversammlung um 18:10
EG Austria ist ein nicht-profitorientierter Verein zum Austausch von erneuerbarer Energie in ganz Österreich.
Unsere Vision ist es, Energiegemeinschaften als treibende Kraft der Energiewende zu etablieren. Durch den kollektiven Einsatz und die dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien ⚡ tragen wir substantiell zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und schaffen eine nachhaltige ♻️, unabhängige 💚Energiezukunft.
Letzte (teilweise) Überarbeitung: 08.12.2024
Damit uns die Daten deines Smart Meters vom Netzbetreiber übergeben werden, muss du uns eine Datenfreigabe erteilen. Dafür gibt es je nach Netzbetreiber den Online- und/oder den Offline-Prozess.
Standard sollte der Online-Prozess sein, wo über das Kunden-/Serviceportal des Netzbetreibers die Zustimmung von dir erteilt wird. Der Offline-Prozess ist für Menschen ohne Internetzugang gedacht. Es gibt aber auch Mischformen, die so gar nicht definiert wurden.
Online
Es braucht eine Datenfreigabe von dir im Kunden-/Serviceportal des Netzbetreibers.
Online (Vollmacht)
Es braucht keine zusätzliche Datenfreigabe von dir.
Offline
Bitte leite die bereitgestellten Formulare an den Netzbetreiber weiter. Bitte leite uns den QR-Code vom Netzbetreiber weiter.
Offline (Vollmacht)
Bitte leite uns den QR-Code vom Netzbetreiber weiter.
Manche Netzbetreiber können und wollen bis heute, mehr als 3 Jahre nach dem Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG), keine EEGs oder BEGs unterstützen.
Folgend die Liste mit Netzbetreibern und die Art der Datenfreigabe:
(AT001000) - Online
(AT002000) - Online
(AT002110) - Online (Vollmacht)
(AT002210) - Online (Vollmacht)
(AT003000) - Online
(AT003100) - Online
(AT003200) - Offline
(AT003300) - Online
(AT003310) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT003470) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT003510) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT004000) - Online
(AT005000) - Online
(AT005100) - Online
(AT005120) - Online
(AT006000) - Online
(AT006220) - Online
(AT007000) - Online
(AT007100) - Online
(AT008000) - Online
(AT008100) - Offline (Vollmacht) / Offline
(AT008110) - Online (Vollmacht)
(AT008130) - Online
(AT008160) - Online (Vollmacht)
(AT008170) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008190) - Online (Vollmacht)
(AT008210) - Online (Vollmacht)
(AT008310) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008330) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008440) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008450) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008470) - Online (Vollmacht)
(AT008570) - Offline
(AT008580) - Online (Vollmacht)
(AT008630) - Online (Vollmacht)
(AT008620) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008650) - Online (Vollmacht)
(AT008730) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008770) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT008990) - keine EEG / BEG Unterstützung
(AT009000) - Online
Die vollständige Liste aller Marktpartner ist unter aufzurufen. Dort finden sich auch die für die Marktkommunikation relevanten Marktpartner-IDs.
Energie-Gemeinschaft Austria für Strom und Wärme kurz: EG Austria
(1) Der Verein führt den Namen „Energie-Gemeinschaft Austria für Strom und Wärme kurz: EG Austria“.
(2) Er hat seinen Sitz in der politischen Bezirk Graz-Umgebung (Marktgemeinde Raaba-Grambach) und erstreckt seine Tätigkeit über ganz Österreich.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
(4) Die Aufnahme und Verwaltung von Mitgliedsvereinen ist beabsichtigt.
Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sein Zweck besteht darin, Energiegemeinschaften bei ihrer Gründung sowie bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen. Die rechtliche Grundlage für die Gründung von Energiegemeinschaften wurde durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket geschaffen, das entsprechende Regelungen sowohl im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als auch im adaptierten Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) enthält.
Energiegemeinschaften können entweder selbst Mitglied des Vereins werden oder ein Verein der mehrere Energiegemeinschaften als Zweigvereine zusammenfasst kann Mitglied werden. Mitgliedsvereine können die Verwaltung von Mitgliedern und die mit der Verwaltung verbundenen Aufgaben, an die EG Austria übertragen. Ziel ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die erneuerbar erzeugten Strom mit dem Verein und unter den Mitgliedern des Vereins zu teilen, um so einen positiven Beitrag zur Energiewende zu leisten und die Energieunabhängigkeit zu erhöhen.
Der Hauptzweck des Vereins liegt nicht im finanziellen Gewinn, wie gesetzlich im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG §79 Abs. 2) festgelegt, sondern darin, seinen Mitgliedern ökologische und gemeinschaftliche Vorteile zu bieten.
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Absätzen 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
a) Unterstützung von Energiegemeinschaften sowie deren vollumfängliche Verwaltung, Abrechnung und Administration
b) Vorträge, Schulungen und Versammlungen
c) Mitteilungen des Vereins durch Rundschreiben
d) Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen
e) Errichtung und Betrieb von gemeinschaftlichen Stromerzeugungsanlagen
f) Datenanalysen und Handlungsempfehlungen
g) Betrieb von Webseiten zur Information und Diskussion
(3) Als materielle Mittel dienen
a) Beitrittsgebühren
b) Mitgliedsbeiträge
c) Sponsoring
d) Subventionen
e) Servicegebühren
f) Stromhandel
g) Erlöse aus der Erzeugung, dem Verkauf und der Speicherung von Energie
(1) Mitglieder des Vereins können entweder Energiegemeinschaften selbst sein oder Vereine, die Energiegemeinschaften als Zweigvereine bzw. Mitglieder haben.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand jedoch mindestens zwei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(5) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
(7) Mitgliedsvereine sind zur Übertragung der Verwaltung von Mitgliedern und der damit verbundenen Aufgaben an die EG Austria berechtigt. Bei Übertragung der Verwaltung sind die Mitgliedsvereine zur Übernahme und Durchsetzung von durch die EG Austria getroffenen Beschlüsse und Regelungen verpflichtet.
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 8 und 9), der Vorstand (§§ 10 bis 12), die Rechnungsprüfer (§ 13) und das Schiedsgericht (§ 14).
(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle zwei Jahre statt.
(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet binnen vier Wochen auf
a) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
b) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
c) Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),
d) Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 10 Abs. 2 letzter Satz)
(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, per gut einsehbaren Aushang am Vereinssitz oder direkt per E-Mail, SMS oder anderen elektronischen Kommunikationskanal (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse oder Nummer) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).
(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich per E-Mail einzureichen oder einem anderen verlautbarten Kommunikationskanal einzureichen.
(5) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen oder elektronischen Bevollmächtigung ist zulässig. Bevollmächtigte können maximal fünf weitere Mitglieder vertreten.
(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.
(9) Abstimmungen erfolgen generell offen, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden.
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
(1) Beschlussfassung über den Voranschlag;
(2) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses
unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
(3) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
(4) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
(5) Entlastung des Vorstands;
(6) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für Mitglieder;
(7) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
(8) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Zusätzlich können auch Nachrücker für den Vorstand gewählt werden. Ein Vorstandsmitglied hat die Funktion Obmann/Obfrau, weitere zu vergebene Funktionen sind Schriftführer/in und Kassier/in, sowie jeweils Stellvertreter/in.
(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitglieds nimmt ein/e Nachrücker/in die Stelle ein. Gibt es keine Nachrücker mehr hat der Vorstand das Recht, an die Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
(3) Nach erfolgter Wahl des Vorstands durch die Generalversammlung, erfolgt die Wahl innerhalb des Vorstands betreffend der, durch das jeweilige Vorstandsmitglied, zu besetzenden Funktion(en) wie z.B. Obmann, Kassier und/oder Schriftführer inklusiver möglicher Stellvertreter-Funktionen und/oder weiterer, ggf. notwendiger Funktionen.
(4) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(5) Jedes Vorstandsmitglied kann den Vorstand einberufen.
(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und zumindest zwei von ihnen anwesend sind.
(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern müssen Beschlüsse einstimmig erfolgen.
(8) Den Vorsitz führt der/die Obmann/Obfrau, sofern kein anderer Vorsitz, von Vorstandsmitgliedern mehrheitlich bestimmt wird.
(9) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 8) und Rücktritt (Abs. 9).
(10) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
(11) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten;
(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
(7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
(1) Der/die Obmann/Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er wird von den weiteren Vorstandsmitgliedern unterstützt bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(2) Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen, dabei wird er unterstützt von den weiteren Vorstandsmitgliedern. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften von zumindest zwei Vorstandsmitgliedern, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) der Unterschrift von zumindest zwei Vorstandsmitgliedern. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
(4) Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
(5) Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand, sofern kein anderer Vorsitz gewählt wird.
(6) Der/die Schriftführer/in führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands, sofern kein anderer Protokollant/in gewählt wird.
(7) Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
(8) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen. Wenn es nur zwei Vorstandsmitglieder gibt, gibt es keine Stellvertreter/innen.
(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
(2) Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 10 Abs. 8 bis 9 sinngemäß.
(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus mindestens zwei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
(1) Die Vereinsordnung regelt das Vereinslebens im Detail. Sie ergänzt die Statuten, darf den Statuten jedoch nicht widersprechen. Sie ist bindend für Organe, Mitglieder, bei Vereinsveranstaltungen des Vereins.
(2) Die Generalversammlung kann die Änderung der Vereinsordnung beschließen. Die Vereinsordnung kann zusätzlich selbst einen Modus definieren, nachdem Änderungen der Vereinsordnung beschlossen werden können.
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt oder zu Zwecken der Sozialhilfe gespendet werden.
EC-Nummer: AT002000
Sofern man sich noch nicht registriert hat, ist das vorab zu erledigen.
Wenn du deinen Zählpunkt noch nicht aktiviert hast, dann musst du das in "Einstellungen" tun.
Man muss "Opt-in" und "Verbrauchsanzeige aktivieren" anhaken und über den Button "Änderungen speichern" bestätigen.
Jetzt noch die Zustimmungserklärung speichern.
Wenn es noch keine Anfrag zur Datenfreigabe gibt sieht das Webportal wie folgt aus:
Wenn von 7Energy BEG eine Datenfreigabe beantragt ist, diese bitte "freigeben" und dann "Änderungen durchführen" drücken.
Du kannst nun die Bestätigung in Historische/vergangene oder Aktive/fortlaufende Datenfreigaben sehen.
Die 7Energy - BEG oder EEG Niederösterreich RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Protokolle und Beschlüsse
EC-Nummer: AT001000
Die Wiener Netze betreibt ein Smart Meter Webportal mit Login für ihre Kunden, bei dem man sich zuerst registrieren muss. Die Registrierung benötigt die E-Mail Adresse, Namen und Kennwort.
Du kannst das Smart Meter Webportal über den Login aufrufen.
Nachdem du dich eingeloggt hast, findest du unter "Datenzugriffe" die Anfragen. Sobald wir die Anfrag geschickt haben informieren wir dich per E-Mail.
Die Anfrage ist 30 Tage gültig und wird dann automatisch gelöscht. Sollten wir von dir innerhalb der Zeit keine Freigabe bekommen muss diese neu ausgelöst werden.
Du musst eine Zustimmungserklärung für die Weitergabe der Smart Meter Daten an uns geben, damit wir die Verrechnung durchführen können.
Sobald du nach unten gescrollt hast, wird der "Einwilligen" Button aktiv.
Nachdem du die Einwilligung gegeben hast, siehst du die Freigabe unter "Laufende Freigaben".
Die 7Energy - BEG oder EEG Wien RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Wir werden dir auf unserer EG Austria Webseite ein ganzen Medienpaket zur Verfügung stellen, aber weil das noch in Arbeit ist, erstmal hier der für Erstinformationen gedachte One-Pager:
Jeder Netzbetreiber muss eine Möglichkeit bieten, damit man herausfinden kann, ob ein bestimmter Zählpunkt am selben Umspannwerk (Regionale EEG) oder denselben Verteiltrafo (Lokale EEG) hängt.
Die Umsetzung ist unterschiedlich gestaltet und damit man weniger suchen muss, wollen wir hier eine Liste von Beschreibungen und - sofern vorhanden - Links zu den Webseiten der Netzbetreiber zur Verfügung stellen.
Notwendig wäre eine automatisierbare Abfragemöglichkeit der Umspannwerke und Trafos.
Dies ist leider bei keinem Netzbetreiber realisiert und wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Grafische Anzeige
mit Umspannwerkzuordnung
🏆
Multiple Zählpunktabfrage
mindestens 6 Zählpunkte
🏅🏅
Einzelne Zählpunktabfrage
Gesamter oder Teile des ZP's
🏅
Adressabfrage
Gut wenn auch grafisch
🏅
Zusätzliche Daten nötig
z.B. Kundennummer
🍋
Umspannwerke mit Abzweiger
Chaos bei EEGs
🍋🍋
Schwierige, namentliche Umspannwerkzuordnung
sofern keine Zuordnung bereitgestellt wird
🍋
Fazit: Von alle digitalen Nahbereichsabfragen eine der Schlechtesten.
EC-Nummer: AT002210
Die Elektrizitätswerke Eisenhuber betreiben ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden bei dem man sich zuerst registrieren muss. Für die Registrierung benötigt man die Vertragsnummer und die Anlagennummer, welche man auf der Rechnung finden sollte.
Marktpartner-Details:
Bei Netz Niederösterreich muss man den Smart Meter im Webportal zuerst auf "kommunikativ" umstellen, bevor am die Datenfreigabe machen kann. Wer das schon gemacht hat, kann direkt zu gehen.
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Die Nahbereichsabfrage heißt bei den Wiener Netzen "Beauskunftungskennzahl" und besteht aus 12-Stellen. Man benötigt die Kundennummer (!!) und die letzten 13-Stellen des Zählpunkts, um herauszufinden, ob man in einer regionalen EEG (Übereinstimmung der ersten 6-Stellen) oder einer lokalen EEG (Übereinstimmung aller 12-Stellen) zusammen mit anderen teilnehmen kann. Besonderheit: extra kompliziert durch die Abfrage der Kundennummer bei den Wiener Netzen. Anscheinend ist aber zusätzlich nicht alles digitalisiert, da man leicht mit einer Fehlermeldung konfrontiert wird und dann ein Formular ausfüllen muss, die nur Vertragspartner:innen machen dürfen.
Nahbereichsabfrage für einen Zählpunkt (mit Eingabe der letzten 9-Stellen) und grafische Darstellung der Umspannwerkbereiche:
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nahbereichsabfrage mit Login-Notwendigkeit, Adresseingabe und PDF-Download: Besonderheiten: Im bereitgestellten PDF kann man lokal/regional gut abschätzen. Eher aufwendige manuelle Prozedur für jede einzelne Adresse.
Nahbereichsabfrage für einen Zählpunkt (mit Eingabe der letzten 20-Stellen): Besonderheit: Einfach zu bedienen. Bei mehreren Zählpunkten mühsam.
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Grafische Nahbereichsabfrage über die Adresse und Nahbereichsabfrage für einen Zählpunkt (mit Eingabe der letzten 25-Stellen):
Nahbereichsabfrage von bis zu 20 Zählpunkten:
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Grafische Nahbereichsabfrage mit Login-Notwendigkeit ohne Adresseingabe: Die Bedienung ist mühsam und man muss wohl Google Maps mit der bereitgestellten Karte vergleichen.
Grafische Nahbereichsabfrage über die Adresse: Umspannwerke mit Abzweigern und schwer zuordenbare UW Nummern.
Grafische Nahbereichsabfrage über die Adresse:
Nahbereichsabfrage über bis zu 50 Zählpunkte: Umspannwerke mit Abzweigern und schwer zuordenbare UW Nummern.
Grafischen Nahbereichsabfrage über die Adresse:
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nahbereichsabfrage über bis zu 25 Zählpunkte:
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nachfrage via E-Mail mit den Zählpunktsnummern
Nahbereichsabfrage von bis zu 6 Zählpunkten: Besonderheit: Angabe ob der Zählpunkt zuverlässig Daten liefert. Dafür aber keine einfache Umspannwerkzuordnung.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT003300
Die 7Energy - BEG wird voll unterstützt.
Noch keine Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
EC-Nummer: AT0031000
EC-Nummer: AT003200
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT002110
Die Stadtwerke Amstetten betreiben ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden bei dem man sich zuerst registrieren muss. Für die Registrierung benötigt man die Vertragsnummer und die Anlagennummer, welche man auf der Rechnung finden sollte.
EC-Nummer: AT003000
Netz Oberösterreich betreibt ein Smart Meter Webportal mit Login für ihre Kunden, bei dem man sich zuerst registrieren muss. Die Registrierung benötigt die E-Mail Adresse, Benutzernamen und Kennwort, Zählpunkt, Zählernummer sowie ein zusätzliches Identifikationsmerkmal (am Besten funktioniert die Kundennummer, zu finden auf Schreiben von Netz Oberösterreich).
Nach erfolgreichem Login befindest Du Dich auf der Übersichtsseite.
Auf der Übersichtsseite zum Bereich Datenfreigaben wechseln. Hier findest Du bereits getätigte Freigaben sowie die neue Anfrage von 7Energy. Diese bitte mit dem Häkchenbutton erlauben.
Danach erscheint noch die Zustimmungserklärung, der ebenfalls zugestimmt werden muss.
Nachdem Du die Einwilligung gegeben hast, siehst Du die Freigabe unter "Laufende Freigaben".
Die 7Energy - BEG oder EEG Oberösterreich RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Marktpartner-Details:
Marktpartner-Details:
Marktpartner-Details:
Marktpartner-Details:
Marktpartner-Details:
Hier geht es zur Registrierung:
Du kannst das Smart Meter Webportal über den Login aufrufen:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
EC-Nummer: AT003470
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT003510
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
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EC-Nummer: AT003310
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT004000
Das Salzburg Netz betreibt ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden bei dem man sich zuerst registrieren muss. Nach Bestätigung der E-Mail Adresse über einen zugesendeten Prüfcode kann man mit Name und Kennwort die Registrierung abschließen.
Wenn du erfolgreich angemeldet bist, dann kannst du unter "Datenfreigabe" alle deine Datenanfragen und -freigaben sehen.
Hier musst du die von uns geschickte Anfrage zur Datenfreigabe innerhalb von 30 Tagen bestätigen.
Die 7Energy - BEG oder EEG Salzburg RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Marktpartner-Details:
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Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
EC-Nummer: AT005000
Die 7Energy - BEG wird voll unterstützt.
Noch keine Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT005000
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) betreibt ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden, bei dem man sich zuerst registrieren muss. Bei einer Neuregistrierung werden die Anlagen- und Kundennummer benötigt (stehen auf der Stromrechnung bzw. können bei Fremdversorgung bei der IKB angefragt werden).
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, melden wir deine Zählpunkte für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft an und schicken eine E-Mail, dass wir eine Datenfreigabe benötigen.
Im Kundenportal der IKB wird dann ein weiterer Menüpunkt "Datenfreigabe" angezeigt und hier kannst du nach der Auswahl der richtigen Anlage(n) die Datenfreigabe(n) "Annehmen".
Die 7Energy - BEG oder EEG Tirol RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
EC-Nummer: AT006000
Die Vorarlberger Energienetze stellt ein Kundenportal zur Verfügung, bei welchem man sich zuerst registrieren muss. Nachdem man einen PIN per Post erhalten hat, kann man damit im Portal auch die Verbrauchs- / Produktionsdaten sehen und weitere Funktionalitäten nutzen.
Der PIN muss angefordert werden, um das Kundenportal voll freischalten zu können.
Die Anfragen werden im Bereich Vollmachten für ca. 6 Wochen hinterlegt und warten auf deine Freigabe. Sollte die Anfrage nicht mehr sichtbar sein, melde dich bitte bei uns, damit wir den Prozess nochmal starten können.
Die 7Energy - BEG oder EEG Vorarlberg RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
Marktpartner-Details:
Hier geht es direkt zur Registrierung:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
EC-Nummer: AT007000
Das KNG - Kärnten Netz betreibt ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden bei dem man sich zuerst registrieren muss. Dafür benötigt es die Kundennummer die man auf der Rechnung findet.
Die offenen Datenfreigabe(n) findest du unter "Meine Services" --> "Datenfreigaben".
Die Request-ID (welche in der von uns ausgesendeten E-Mail zur Datenfreigabe mitgesendet wurde) muss nicht eingegeben werden. Sie dient eher der Absicherung, damit du prüfen kannst, ob die Anfrage zur Datenfreigabe auch von uns kommt.
Wenn es eine offene Anfrage für die 7Energy - BEG oder eine EEG Kärnten RID-Nr. gibt, dann sieht es wie folgt aus:
Wartende Datenfreigabe von unseren Energiegemeinschaften kann man direkt über den Button "Freigabe Erteilen" bestätigen.
Nachdem man den Button "Freigabe Erteilen" geklickt hat, geht es weiteres Fenster auf, wo die Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag und der Übermittlung der 1/4h Werte an uns zugestimmt werden muss.
Nachdem du erneut den Button "Freigabe erteilen" geklickt hast, kommst du zurück auf die Übersichtswebseite und wenn noch weitere Datenfreigaben von uns offen sind, dann musst du nur dieselben Schritte wiederholen.
Nachdem alle Datenfreigaben erteilt wurden, siehst du bei "Von/Bis" das Datum an dem deine Teilnahme in der Energiegemeinschaft losgeht.
Die 7Energy - BEG oder EEG Kärnten RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
EC-Nummer: AT006220
Die Montafonerbahn Aktiengesellschaft stellt ein Kundenportal zur Verfügung, bei welchem man sich zuerst registrieren muss. Zuerst muss man die 1/4h Datenübertragung freigeben und dann kann die Anfrage zur Datenfreigabe geschickt werden.
Screenshots folgen noch.
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT005120
Die HALLAG Kommunal betreibt ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden, bei dem man sich zuerst registrieren muss. Bei einer Neuregistrierung werden die Anlagen- und Kundennummer benötigt (stehen auf der Stromrechnung bzw. können bei Fremdversorgung bei der HALLAG angefragt werden).
Nach der Neureistrierung im Kundenportal und dem Login ist es unbedingt erforderlich, daß du beim Menüpunkt „Smart Meter“ den Zähler auf Viertelstundenübertragung (Lastprofil 15min) umstellst (Ändern). (Dies betrifft auch Zähler bei Energieerzeugungsanalgen im Falle von Teilnehmer die z.B. mittels PV-Anlage Energie einspeisen). Bis die Umstellung der Zähler wirksam wird kann es lt. HALLAG 2 Tage dauern.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, melden wir deine Zählpunkte für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft an und schicken eine E-Mail, dass wir eine Datenfreigabe benötigen.
Im Kundenportal der HALLAG wird dann ein weiterer Menüpunkt "Datenfreigabe" angezeigt und hier muss du innerhalb von 3 Tagen die Zustimmung erteilen.
Die 7Energy - BEG oder EEG Tirol RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
EC-Nummer: AT008110
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT008000
Die Energienetze Steiermark betreiben ein Serviceportal für Verbraucher.
Wenn man man noch keinen Zugang hat, muss man sich zuerst registrieren.
Die wartende Datenfreigabe findest du unter folgenden Link auf dem Tabellenblatt "Wartend":
Du findest den Button "Energiedatenfreigabe" auch ganz unten im Menüpunkt Service.
Wenn es bisher keine verarbeitete Anfrage gibt, dann sieht die Seite wie folgt aus:
Wenn es eine wartende Anfrage gibt, dann sieht es wie folgt aus:
Wartende Datenfreigabe markieren und mit dem "grünen" Haken bestätigen.
Man bekommt nochmal eine zu bestätigende Übersicht:
Die 7Energy - BEG oder EEG Steiermark RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
EC-Nummer: AT008130
Die Feistritzwerke STEWEAG betreiben ein Kundenportal.
Wenn man man noch keinen Zugang hat, muss man sich zuerst registrieren.
Die wartende Datenfreigabe findest du unter folgenden Link:
Wenn es bisher keine verarbeitete Anfrage gibt, dann sieht die Seite wie folgt aus:
Wenn es eine offene Anfrage gibt, dann sieht es wie folgt aus, hier im Beispiel geht es um zwei Anlagen, eine für den Bezug und eine für die Einspeisung:
Rechts von der Anlage auf "Zustimmen" klicken.
Man bekommt nochmal eine zu bestätigende Übersicht:
"Ich akzeptiere" aktivieren und auf "Zustimmung erteilen" klicken.
Die 7Energy - BEG oder EEG Salzburg RID-Nr. erhält einerseits im Hintergrund eine Meldung vom Netzbetreiber, dass die Datenfreigabe erteilt wurde und andererseits muss nun der Netzbetreiber noch die Abschlussmeldung schicken. Bei den Feistritzwerken kann das auch durchaus 14 Tage dauern.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die 1/4h Werte vom Netzbetreiber noch nicht zuverlässig ausgelesen werden könnnen. Da muss der Netzbetreiber aktiv werden und dir entweder einen neuen Smart Meter verbauen oder durch sonstige Maßnahmen die Datenübertragung stabilisieren.
EC-Nummer: AT008100
Bei der Stromnetz Graz gibt es aktuell nur die "Offline" Energiedatenfreigabe und es braucht daher für jeden Zählpunkt und jede Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Zusatzvereinbarung.
Nach Übermittlung der Dokumente an den Netzbetreiber (office@stromnetz-graz.at) wird dir ein QR-Code in einem PDF-Dokument zugeschickt. Diesen benötigen wir, um die Anmeldung des jeweiligen Zählpunktes in die jeweilige Energiegemeinschaft machen zu können.
Mehrfachteilnahme möglich: JA Du kannst sowohl in einer unserer regionalen EEGs als auch in der 7Energy - BEG teilnehmen. Wir empfehlen die gleichzeitige Teilnahme an EEG & BEG.
UW Kepler
EEG Steiermark RID-1
AT00810000000RC101668000000000102
UW Nord
EEG Steiermark RID-2
AT00810000000RC101669000000000074
UW Ost
EEG Steiermark RID-5
AT00810000000RC101672000000000075
UW Webl
EEG Steiermark RID-6
AT00810000000RC101673000000000103
UW Sued
EEG Steiermark RID-7
AT00810000000RC101674000000000076
UW West
EEG Steiermark RID-8
AT00810000000RC101675000000000077
Die Formulare benötigen neben den persönlichen Daten auch deine Zählpunktnummer. Wenn du mehrere Zählpunkte hast, z.B. für einen Nachtstromzähler oder eine PV-Anlage, dann benötigt man für jeden Zählpunkt ein eigenes Formular.
Österreich-Paket | 7Energy - BEG Formular downloaden:
Regional-Paket | EEG Steiermark RID Formular downloaden:
UW Kepler | EEG Steiermark RID-1
UW Kepler | EEG Steiermark RID-2
UW Ost | EEG Steiermark RID-5
UW Webl | EEG Steiermark RID-6
UW Sued | EEG Steiermark RID-7
UW West | EEG Steiermark RID-8
EC-Nummer: AT008160
Die EG Austria wird voll unterstützt.
Noch keine vollständige Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Marktpartner-Details:
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Marktpartner-Details:
Den aktuellen Status findest du jederzeit im Mitgliederportal unter .
Marktpartner-Details:
Über deine Adresse kannst du mit der ganz einfach herausfinden an welchem Umspannwerk (=Regional-ID) du mit deinem Zählpunkt hängst und welcher regionalen EEG (Regional-Paket) du beitreten kannst.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT007100
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008190
Die Elektrizitätswerke Eisenhuber betreiben ein Kundenportal mit Login für ihre Kunden bei dem man sich zuerst registrieren muss. Für die Registrierung benötigt man die Vertragsnummer und die Anlagennummer, welche man auf der Rechnung finden sollte.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008310
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008210
Die 7Energy - BEG wird voll unterstützt.
Noch keine Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008170
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008330
Marktpartner-Details: nicht bei ebUtilities zu finden
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT008450
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008440
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008470
Die Stadtwerke Hartberg betreibt ein Kundenportal für ihre Kunden.
Anbei einige Screenshots ... weitere Beschreibung folgt:
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008570
Bei der E-Werk Fernitz Ing. Franz Purkarthofer gibt es aktuell nur die "Offline" Energiedatenfreigabe und es braucht daher für jeden Zählpunkt und jede Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Zusatzvereinbarung und eine Zustimmungserklärung zur Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten.
Nach Übermittlung der unterschriebenen Dokumente an den Netzbetreiber (persönlich oder als E-Mail an smartmeter@ewerkfernitz.at
) wird dir ein QR-Code in einem PDF-Dokument zugeschickt. Diesen benötigen wir, um die Anmeldung des jeweiligen Zählpunktes in die jeweilige Energiegemeinschaft machen zu können.
Mehrfachteilnahme möglich: JA Man kann also sowohl in der EEG Steiermark RID-9 als auch in der 7Energy - BEG teilnehmen. Wir empfehlen die gleichzeitige Teilnahme an EEG & BEG.
Die Formulare benötigen neben den persönlichen Daten, die Zählpunktnummern und die Marktpartner-ID der jeweiligen Energiegemeinschaft.
Regional
EEG Steiermark RID-9
RC101676
Österreich
7Energy - BEG
CC100087
Solltest du trotzdem die Gemeinschafts-ID benötigen, findest du die in der folgenden Tabelle:
Regional
EEG Steiermark RID-9
AT00857000000RC101676000000000001
Österreich
7Energy - BEG
ATCC9999DYNAMCC100087000000000002
Zusatzvereinbarung für die 7Energy - BEG hier downloaden:
BEG - Zustimmungserklärung zur Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten:
Zusatzvereinbarung für die EEG Steiermark RID-9 hier downloaden:
EEG - Zustimmungserklärung zur Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten:
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008630
Die 7Energy - BEG wird voll unterstützt.
Noch keine Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008580
Die 7Energy - BEG wird voll unterstützt.
Noch keine Anleitung für die Datenfreigabe erstellt. Du kannst uns aber gerne dabei helfen und uns Screenshots von der Anmeldung und dem Portal schicken.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008620
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008730
Marktpartner-Details: bei ebUtilities nicht zu finden
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
EC-Nummer: AT008650
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008770
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT009000
Das Netz Burgenland betreibt ein Online Kundencenter für ihre Kunden.
Solltest du noch kein Kundenkonto haben musst du dich erst Registrieren. Dafür ist eine Stromrechnung hilfreich, wo du deine Kundennummer und das Vertragskonto findest.
Sobald du registriert bist, logge dich beim Kunden-Login ein.
Solltest du noch keine "Aktivierung Opt-In" gemacht haben, dann ist das als erstes nötig. Damit werden die 1/4 Stundenwerte vom Smart Meter ausgelesen und das wird benötigt, um in einer Energiegemeinschaft mitmachen zu können.
Unter "Meine Daten" findest du "Freigaben" was du für die weiteren Schritte auswählen muss.
In "Anfragen" findest du alle an dich gestellten Anfragen zur Datenfreigabe. Die Details kannst du über einen Klick auf den Pfeil sehen.
Du musst die Datenfreigaben der 7Energy - BEG selektieren und auf den "Bestätigen" Button drücken.
Mit diese Schritt gibst du 7Energy die Daten frei und bestätigst die Zusatzvereinbarung Bürgerenergiegemeinschaft, was noch mal auf die gestetzlichen Grundlagen für die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft hinweist.
Nachdem du den "Bestätigen" Button gedrückt hast, sind deine Anfragen nun leer und die gerade bestätigten Anfragen sind in "Laufende Freigaben" zu finden.
Nun bekommen wir automatisch die Meldung deiner Datenfreigabe und kümmern uns um den weiteren Prozess. Sobald der Netzbetreiber alles erledigt hat, bist du vollwertiges Mitglied in der 7Energy - Bürgerenergiegemeinschaft und kannst von den Vorteilen profitieren.
Marktpartner-Details:
EC-Nummer: AT008990
Marktpartner-Details: bei ebUtilities nicht zu finden
Aktuell ist die Datenübertragung für Energiegemeinschaften noch nicht möglich. Wir sind aber mit dem Netzbetreiber in enger Abstimmung, damit auch dieses Netzgebiet unterstützt wird.
Deshalb gerne anmelden, denn je mehr Mitglieder wir von Netzgebieten haben, umso schneller sollte es dann auch gehen.